Deutsches Datenschutzrecht, Schleswig-Holsteiner Meinungen oder Irland – was gilt für Facebook überhaupt?


Wer sich im Internet bewegt, kommt weit rum. Das öffnet den Geist für Neues und wer des englischen einigermaßen mächtig ist, fühlt sich schnell akzeptiert und profitiert vom internationalen Austausch von Wissen, Waren und Dienstleistungen und manchmal findet man im Netz sogar einen vollkommen neuen Ansatz, das bisherige Handeln zu verändern. Zudem geht das Surfen viel schneller, als jedesmal in den Flieger zu steigen und JWD Gesprächskreise zu treffen.
Also: Wo ist das Problem?
Als Tourist unterliege im Ausland den örtlichen Gesetzen. Als Surfer bleibe ich auch auf Hawai immer unter den Fittichen des Deutschen Staates. Was hier verboten ist, bleibt im Netz verboten.
Das einfach gut wenn es um Kinderpornos, Volksverhetzung, Kundenabzocke und ähnlich böses Zeug geht. Es ist viel komplizierter, wenn ich mich im Web2.0 den in der Regel fremdländischen Plattformen anschließe und mit diesen interagiere. Zwar werden Kinderpornos, Volksverhetzung und Kundenabzocke überall bekämpft – aber manchmal nach anderen Regeln.
Juristische Regeln zu durchschauen, ist schon für Deutsche in Deutschland nicht immer leicht. Als wäre das nicht kompliziert genug, macht es für Deutsche Sinn, die Besonderheiten der luxemburger Rechtsprechung zu verstehen, denn: Jeder der sich als Verkäufer mit paypal oder amazon verbandelt, tut das erst einmal unter Luxemburger Gerichtsstand.
Irische Gesetze gelten nach Ansicht der norwegischen Datenschützer für den Umgang mit Facebook.

Der norwegische Datenschutzbeauftragte ist beispielsweise der Ansicht, dass das norwegische Datenschutzrecht auf Facebook keine Anwendung findet, sondern für norwegische Facebook-Nutzer vielmehr irisches Datenschutzrecht gelten soll, weil sich der europäische Hauptsitz von Facebook in Irland befindet. Nachdem Norwegen die Datenschutzrichtlinie der EU ebenso wie Deutschland umgesetzt hat, stellt sich die Frage, ob die norwegische Einschätzung korrekt ist und ob sie auch auf Deutschland übertragen werden kann.
via Internet-Law » Gilt deutsches Datenschutzrecht für Facebook überhaupt?.


Norddeutsche Datenschützer sehen das aber ganz anders.
Das ist zumindest der Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zu entnehmen, die kurze Zeit später meinen Horizont via Google + erreichte.

Das ULD erwartet von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergaben über ihre Nutzenden an Facebook in den USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Erfolgt dies nicht bis Ende September 2011, wird das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen. Nach Durchlaufen des rechtlich vorgesehenen Anhörungs- und Verwaltungsverfahrens können dies bei öffentlichen Stellen Beanstandungen nach § 42 LDSG SH, bei privaten Stellen Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 BDSG sowie Bußgeldverfahren sein. Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro.
via ULD an Webseitenbetreiber: „Facebook-Reichweitenanalyse abschalten“.

Als Verantwortlicher für den Betrieb der Firmenhomepage hänge ich jetzt bildlich zwischen Baum und Borke. So möchte ich natürlich dem Anspruch aus meinen Datenschutz-Disclaimer genügen, die Daten meiner Kunden und Besucher sparsam und sorgfältig einzusetzen – ich bin andererseits aber auch auf die Vernetzung durch soziale Plattformen wie Facebook und Co angewiesen um mir eine gewisse Unabhängigkeit von ecommerce-Plattformen wie Amazon und ebay zu bewahren.
Ich unterliege nicht der Aufsicht der Schleswig Holsteiner Datenschützer, habe in diesem Land aber Leser und Kunden – aber vielleicht liegt mein Glück ja doch in Irland, wie die Norweger meinen. Oder was meint Ihr?


Kommentare

Eine Antwort zu „Deutsches Datenschutzrecht, Schleswig-Holsteiner Meinungen oder Irland – was gilt für Facebook überhaupt?“

  1. An die Pornoseiten habe ich da auch als erstes gedacht. Das bekommen die Regierungen weltweit nicht in den Griff, aber bei Facebook werden die skurillsten Dinge beanstandet. Alle schreien danach, wie mündige Bürger behandelt zu werden, sind aber zu doof, Sicherheitseinsellungen vorzunehmen oder Gebrauchsanweisungen zu lesen.
    Am besten gehen wir alle zu Google+. die haben ja eh schon alle Daten über uns…

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