Eisige Zeiten
Anfang des Jahres haben die Versicherungen allenthalben die Konten geplündert. Dazu kommen immer höhere Mietnebenkosten, die das Leben schwer machen. Dann werden Rechnungen oft einfach nicht bezahlt. Zumal, wenn sie als „ungerecht“ empfunden werden. Davon betroffen sind nicht zuletzt die Energieversorger. Die EON versucht gerade, den zweiten von sechs Gashähnen im Vorderhaus zu sperren. Als Vermieter steht man zwischen den Fronten. Auf der einen Seite kann es natürlich nicht sein, dass die Mieter ihre Schulden nicht bezahlen. Auf der anderen Seite muss die letztendliche Konsequenz beim Eintreiben dieser Schulden im Verhältnis bleiben. Die EON sprach die Schwiegermutter an, sie möge ihr doch bitte Zugang zum Gashahn verschaffen. Einer ihrer Mieter sei säumig, es sei alles genau geklärt und nun müsse der Hahn verplombt werden. Weil meine Frau solche Geschäfte übernommen hat, fragte sie noch mal genauer nach. Darf die Versorgung mit einem so elementaren Gut wie „Wärme“ einfach eingestellt werden? Wenn ja, welche Grenzen gibt es da? Und welche juristischen? Eine Anwältin im Bekanntenkreis ist der festen Überzeugung, dass das Sperren von Gashähnen bei diesen …