Mindestverzinsung von Mietkaution

Oma kommtOma kommt. Soviel war ja schon bekannt. Aber es gibt Neuigkeiten. Oma kommt am 29.April. Wir sind gerade aus Bielefeld zurück, wo wir die wichtigsten Sachen geklärt haben:
Der Termin des Umzugs wurde festgesetzt. Der Spediteur liefert in der nächsten Woche Kleiderboxen und Lufpolsterfolie.
Omas gute Fee, Frau Toefs, und Oma werden bis zum 27. April alles packen, was nach Dannenberg muss. Dort ist der Vermieter derzeit noch dabei, die Wohnung in Schuss zu bringen.
Am 1. April startet der Mietvertrag, weswegen wir von Oma auch das Geld für die Kaution abgeholt haben. Das geht nächste Woche – nach Schlüsselübergabe – in den Besitz des Vermieters, eines Immobilienunternehmers aus Winsen/Luhe, über.
Selbstverständlich wird das Geld angelegt. Zum Zinssatz von 1%, wie uns das Büromäuschen auf Nachfrage versicherte.
Kann das sein? Leider bin ich kein Anwalt habe aber das gefunden:

Dem Vermieter obliegt es als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag gundsätzlich, die Mietkaution des Mieters vom Empfang an zu dem für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist geltenden Zinssatz zu verzinsen. Dieses gilt auch dann, wenn der Mietvertrag vor Inkrafttreten des § 550 b BGB (1.1.1983) geschlossen wurde.
AG München, Urteil vom 14.12.1998, Aktenzeichen 451 C 17166/98

finanztip.de


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