Anwohner von Castor-Transportstrecken dürfen klagen

in der Ruhe liegt die Macht

Damit alles mit rechten Dingen zugeht, hat der deutsche Staat seine Justiz.
Dass die Mühlen langsam mahlen ist sprichwörtlich. 
Zwei Lüchow-Dannenberger haben gestern vom Bundesverfassungsgericht Recht bekommen. Sie wollten eine vom Bundesamt für Strahlenschutz ausgesprochene Transportgenehmigung gerichtlich überprüfen lassen. Das Verwaltungsgericht in Braunschweig hat diese Ãœberprüfung abgelehnt, das übergeordnete Oberverwaltungsgericht hat den Einspruch dagegen abgelehnt. 
So geht es nicht, sagt das Bundesverfassungsgericht und gab den beiden Lüchow-Dannenberger Recht. Eine Transportgenehmigung für Atommüll muss bei Bedarf gerichtlich überprüft werden können.

Das Verfassungsgericht sieht durch die bisherigen Entscheidungen des OVG die Rechtsschutzgarantie im Grundgesetz verletzt. Es dränge sich auf, dass die Vorschriften zur Genehmigung von Atommüll-Transporten gerade auch dem Schutz der Anwohner dienen sollen – womit ihnen auch die Befugnis zustehe, die Genehmigungen gerichtlich überprüfen zu lassen.
Tagesspiegel

Mir stellt sich nur die Frage, ob die Behandlung dieser Frage wirklich von 2003 bis heute dauern musste.


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