Eisige Zeiten

Darf es ein wenig wärmer sein?Anfang des Jahres haben die Versicherungen allenthalben die Konten geplündert. Dazu kommen immer höhere Mietnebenkosten, die das Leben schwer machen.
Dann werden Rechnungen oft einfach nicht bezahlt. Zumal, wenn sie als „ungerecht“ empfunden werden. Davon betroffen sind nicht zuletzt die Energieversorger.
Die EON versucht gerade, den zweiten von sechs Gashähnen im Vorderhaus zu sperren.
Als Vermieter steht man zwischen den Fronten. Auf der einen Seite kann es natürlich nicht sein, dass die Mieter ihre Schulden nicht bezahlen. Auf der anderen Seite muss die letztendliche Konsequenz beim Eintreiben dieser Schulden im Verhältnis bleiben.
Die EON sprach die Schwiegermutter an, sie möge ihr doch bitte Zugang zum Gashahn verschaffen. Einer ihrer Mieter sei säumig, es sei alles genau geklärt und nun müsse der Hahn verplombt werden. Weil meine Frau solche Geschäfte übernommen hat, fragte sie noch mal genauer nach.
Darf die Versorgung mit einem so elementaren Gut wie „Wärme“ einfach eingestellt werden? Wenn ja, welche Grenzen gibt es da?
Und welche juristischen? Eine Anwältin im Bekanntenkreis ist der festen Ãœberzeugung, dass das Sperren von Gashähnen bei diesen Temperaturen nicht zulässig sei. So sicher bin ich mir da nicht.
Es wäre allerdings ein echter Hammer, wenn diese Anwältin richtig liegt. Die Replik des ’netten Herren von der EON‘ auf den Einwand, es sei vom Gesetzgeber nicht vorgesehen im Januar die Gashähne abzusperren: „Was glauben Sie, wie viele Gashähne wir zur Zeit zudrehen?“
Wer einmal mitbekommen hat, wie rigoros einige Großkonzerne mit säumigen Klienten ins Gericht gehen, kann teilweise nur mit dem Kopf schütteln. Von einem verantwortungsvollen Umgang mit den Menschen kann da jedenfalls keine Rede mehr sein.


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