Rechtlich Einwand Frei

Ladenbesitzer dürfen Hausrecht durchsetzen.

Bei Rossmann traf ich neulich tatsächlich auf eine dieser unmaskierten Verweigerer*Innen. Sie bräuchte keine Maske tragen denn sie habe ein Attest, erklärte sie der Verkäuferin. Diese hatte sie sehr freundlich gebeten, ihren Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen.

Und die Verkäuferin müsse wissen, dass die attestierte Dame das Attest auch gar nicht zeigen müsse und so weiter und so fort. Es fällt mir total schwer, bei dieser Form von „Widerstand“ nicht rot zu sehen. Gerade weil die Jura-Keule geschwungen wird, macht mich das wütend. Es wird soviel Quatsch erzählt und nachgeplappert, dass wirklich dagegen gehalten werden muss.

Darum für alle Geschäftsbetreiber, Ladenbesitzer und Servicemitarbeiter: Lasst Euch nicht für dumm verkaufen und lasst Euch nicht ins Boxhorn jagen. Ihr seid verantwortlich für das Umsetzen des geltenden Rechtes in Eurem Geschäft. Dieses Kurzvideo könnte und sollte Euch dabei helfen.

Besonders gut ist der folgende Hinweis:

Hausherren haben das Recht ein Foto eines renitenten Maskenverweigerers zu machen. Weder das Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigenen Bild können geltend gemacht werden. Was bei der Deckenkamera zur Dokumentation von Diebstahl gilt, ist auch für das Handyfoto bei Verletzung des Hausrechtes richtig.

Und: Mit Maske wäre das nicht passiert und ja sowieso kein Problem.


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