Was der Hacker um die Ecke tut, ist der Staatsanwaltschaft verboten.
Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes wird auf dem Law-Blog sehr schön kommentiert.
Update: Die Datenschutzbeauftrage des Landes NRW hat dem Deutschlandfunk in den ‚Informationen am Mittag‚ ein ausführliches Interview gegeben.
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